Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

Anbieter

holy grail e.U.
Kugelmanngasse 1A
1230 Wien, Österreich

Firmenbuchnummer: FN642005a
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
UID-Nummer: ATU81789389

E-Mail: contact@vetrecorder.com

Zuständige Gewerbe-/Aufsichtsbehörde: Magistrat der Stadt Wien
Mitgliedschaft: Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
Anwendbare Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung (GewO), abrufbar unter ris.bka.gv.at

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der holy grail e.U. (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung VetRecorder. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Verbraucher sind als Vertragspartner ausgeschlossen; verbraucherschützende Vorschriften (insbesondere des KSchG) finden keine Anwendung.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden VetRecorder als webbasiertes Software-as-a-Service-Angebot zur Verfügung. VetRecorder ermöglicht die Aufzeichnung von Konsultationsgesprächen, deren automatische Transkription sowie die Erstellung strukturierter Protokolle für tierärztliche Praxen.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden über die Anwendung und die anschließende Bestätigung der E-Mail-Adresse zustande. Der Kunde sichert zu, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und ist verpflichtet, seine Daten aktuell zu halten.

§ 4 Leistungsumfang und faire Nutzung

Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gewählten Tarifvariante. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln.

Innerhalb des gebuchten Tarifs kann der Kunde Aufnahmen und Transkriptionen ohne zahlenmäßig festgelegte Obergrenze erstellen (unbegrenzte Nutzung nach dem Grundsatz der fairen Nutzung, „Fair Use"). Die Nutzung hat im Rahmen eines üblichen, bestimmungsgemäßen Gebrauchs durch eine einzelne tierärztliche Praxis zu erfolgen.

Übersteigt die Nutzung den üblichen Umfang erheblich oder erfolgt sie missbräuchlich, automatisiert in atypischer Weise oder in einer Weise, welche die Stabilität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Anwendung für andere Kunden beeinträchtigt, so ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung nach billigem Ermessen und in zumutbarem Umfang zu drosseln, vorübergehend zu beschränken oder einzelne Funktionen einzuschränken. Ein erhebliches Übersteigen liegt insbesondere vor, wenn die Nutzung den durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden um ein Vielfaches überschreitet.

§ 5 Testphase

Nach erfolgreicher Registrierung kann der Kunde VetRecorder für die Dauer von sieben (7) Tagen unentgeltlich testen. Die Testphase wandelt sich nur dann in ein kostenpflichtiges Abonnement um, wenn der Kunde ausdrücklich einen kostenpflichtigen Tarif bucht.

§ 6 Vergütung und Zahlung

Die Nutzung kostenpflichtiger Tarife erfolgt gegen die in der Anwendung ausgewiesene monatliche bzw. jährliche Vergütung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Abrechnung und Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. Es gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stripe. Rechnungen werden in elektronischer Form bereitgestellt. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und den Zugang zur Anwendung nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren.

§ 7 Pflichten des Kunden

  • Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf sein Konto erhalten.
  • Der Kunde holt die für die Aufzeichnung erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeitenden und Kunden selbständig ein.
  • Der Kunde verarbeitet keine Daten, zu deren Erhebung er nicht berechtigt ist.

§ 8 Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung von VetRecorder im vereinbarten Umfang ein. Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich Urheber-, Marken- und sonstiger Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.

§ 9 Daten, Inhalte und KI-Verarbeitung

Sämtliche vom Kunden eingestellten oder erzeugten Inhalte (Aufnahmen, Transkripte und Protokolle) verbleiben in der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter verarbeitet diese ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter (§ 12).

Der Anbieter verwendet die vom Kunden verarbeiteten Aufnahmen, Transkripte und Patientendaten nicht zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen. Zur Sicherstellung und Verbesserung des Betriebs kann der Anbieter ausschließlich anonymisierte, aggregierte Nutzungsstatistiken auswerten, die keinen Personen- oder Patientenbezug zulassen.

§ 10 Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Anwendung. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.

§ 11 Haftung und Datenverlust

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

VetRecorder dient der Unterstützung bei der Dokumentation. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass Aufnahmen und Transkriptionen jederzeit fehlerfrei, vollständig oder unterbrechungsfrei erstellt, verarbeitet oder gespeichert werden. Im Rahmen der vorstehenden Haftungsbeschränkungen haftet der Anbieter insbesondere nicht für den Verlust, die Unvollständigkeit oder die fehlerhafte Verarbeitung von Aufnahmen, Transkripten oder Protokollen sowie für Schäden, die daraus entstehen, dass die Aufnahme- oder Transkriptionsfunktion vorübergehend oder dauerhaft nicht zur Verfügung steht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, für ihn wesentliche Inhalte rechtzeitig zu prüfen, zu exportieren und anderweitig zu sichern.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anders vereinbart. Monatlich und jährlich abgerechnete Abonnements können zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung kann über die hierfür vorgesehene Funktion in der Anwendung durchgeführt werden.

Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit auch ordentlich und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Soweit der Kunde Entgelte im Voraus gezahlt hat, erstattet der Anbieter den auf den noch nicht genutzten Zeitraum entfallenden Anteil aliquot zurück.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB vor; der Anbieter ist in diesen Fällen auch berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren.

Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Inhalte für einen Zeitraum von [TODO: z. B. 30] Tagen zum Export bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ 13 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung oder an geänderte Leistungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – das für 1230 Wien sachlich zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.